Dienstleistung
die
Wirtschaftsprüfung
Unser Wissen und Erfahrung sind unsere Aktiven, mit denen wir unsere Unternehmensphilosophie «Gemeinsam Mehrwerte schaffen» leben. In unserer Funktion als zugelassener Revisionsexperte, Berater und Dienstleister geben wir uns nicht mit irgendeiner, sondern nur mit der besten Lösung zufrieden. Wir hinterfragen, denken mit und denken für Sie weiter, immer mit dem Ziel «Ihr Erfolg» vor Augen. Zu unseren Kunden zählen Industrie-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen aller Branchen und Grössenordnungen, von der Kinderkrippe zum 5-Sterne-Hotel bis hin zum börsenkotierten Konzern. Wir sind nahe am Kunden dran, interessieren uns für seine Geschäfte und streben stets nach der besten Lösung. Unsere bestens qualifizierten Mitarbeiter sind mit Leidenschaft dabei, immer mit dem Ziel unsere Kunden effizient zu unterstützen und zu beraten.
Wirtschaftsprüfung
- ZOrdentliche Revision der Jahresrechnung gemäss Art. 727 OR (Jahresabschlussprüfung)
- ZEingeschränkte Revision nach Art. 727a OR
- ZPrüfung von Konzernabschlüssen
Spezialprüfungen
- ZPrüfung Gründungsbericht (Sacheinlage- bzw. Sachübernahmegründungen (Art. 635a)
- ZPrüfung der Deckung des Grundkapitals einer Kapitalgesellschaft bei einer Sitzverlegung vom Ausland in die Schweiz (Art. 162 Abs. 3 IPRG)
- ZKapitalerhöhungsprüfung (Prüfung Kapitalerhöhungsbericht bezüglich Sacheinlagen oder Sachübernahmen, Verrechnung mit Schulden und/oder Umwandlung von frei verfügbarem Eigenkapital) (Art. 652d und Art. 652f Abs. 1 OR)
- ZKapitalherabsetzungsprüfung (Art. 732 Abs. 2 OR)
- ZPrüfung der Zulässigkeit einer vorzeitigen Verteilung des Liquidationserlöses (Art. 745 Abs. 3 OR)
- ZPrüfung der Zulässigkeit der Löschung einer Gesellschaft im Schweizerischen Handelsregister im Falle einer grenzüberschreitenden Fusion, Spaltung oder Vermögensübertragung (Art. 164 Abs. 1 IPRG)
- ZPrüfung Orts- und Branchenüblichkeit der Arbeitsbedingungen sowie Lohngleichheit
- ZPrüfungen im Auftragsverhältnis (Review)
- ZSonderprüfung
- ZPrüfung der Ausgabe neuer Aktien bei bedingter Kapitalerhöhung (Art. 653f Abs. 1 OR)
- ZPrüfung der Erlöschung von Wandel- und Optionsrechten bei der bedingten Kapitalerhöhung (Abs. 653i Abs. 1 OR)
- ZPrüfung der Aufwertung von Grundstücken und Beteiligungen bei einer Unterbilanz (Art. 670 Abs. 2 OR)
- ZPrüfung Zwischenbilanz bei begründeter Besorgnis einer Überschuldung (Art. 725 OR)
- ZPrüfung der Zulässigkeit der Rückzahlung von Nachschüssen in der GmbH (Art. 795 b OR)
- ZFeststellung der Höhe des verwendbaren Eigenkapitals für die Abfindung von ausgeschiedenen Gesellschaftern (Art. 825a Abs. 2 OR)
- ZOrdentliche Revision der Jahresrechnung auf Verlangen von ausgeschiedenen Gesellschaftern (Art. 825 a Abs. 4 OR)
- ZPrüfung des Genossenschaftsverzeichnisses von Genossenschaften ohne Revisionsstelle (Art. 907 OR)
- ZPrüfung der Zulässigkeit der Fusion von Gesellschaften, wenn ein Kapitalverlust oder eine Überschuldung vorliegt (Art. 6 Abs. 2 FusG)
- ZPrüfung des Fusionsvertrags, des Fusionsberichts oder der Fusionsbilanz (Art. 15 Abs. 1 FusG)
- ZPrüfung des Verzichts auf eine Information der Gläubiger betreffend die Sicherstellung ihrer Forderungen bei einer Fusion (Art. 25 Abs. 2 FusG)
- ZPrüfung des Spaltungsvertrags, des Spaltungsplans und der Spaltungsbilanz (Art. 40 FusG)
- ZPrüfung des Umwandlungsplans, des Umwandlungsberichts und der Umwandlungsbilanz (Art. 62 Abs. 1 FusG)
- ZPrüfung des Fusionsvertrages sowie der Fusionsbilanz bei der Fusion von Stiftungen (Art. 81 Abs. 1 FusG)
- ZPrüfung des Verzichts auf eine Information der Gläubiger betreffend die Sicherstellung ihrer Forderung bei der Fusion von Stiftungen (Art. 85 Abs. 2 FusG)
- ZPrüfung des Fusionsvertrages, des Fusionsberichts und der Fusionsbilanz bei der Fusion von Vorsorgeeinrichtungen (Art. 92 Abs. 1 FusG)
- ZPrüfung des Umwandlungsplans, des Umwandlungsberichts und der Umwandlungsbilanz bei der Umwandlung von Vorsorgeeinrichtungen (Art. 97 Abs. 3 FusG)
- ZPrüfung des Inventars bei Fusionen, Umwandlungen und Vermögensübertragungen, an denen ein Institut des öffentlichen Rechts beteiligt ist (Art. 100 Abs. 2 FusG)
- ZPrüfung des Spaltungsvertrags, des Spaltungsplans und der Spaltungsbilanz bei der Spaltung einer Gesellschaft im internationalen Verhältnis (Art. 163d Abs. 1 IPRG)
- ZPrüfung der Abgeltung der schweizerischen Gesellschafter bei grenzüberschreitender Fusion oder Spaltung (Art. 164 Abs. 2 Bst. B IPRG)
